Mitarbeitergesundheit
Schutz vor Elektrosmog
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seine Angestellten am Arbeitsplatz vor allen bekannten Gefahren zu schützen. Dies gilt auch für elektromagnetische Strahlung.
Der Schutz der Beschäftigten vor elektromagnetischen Feldern ist in folgenden Verordnungen geregelt:
- Richtlinie 2013/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 - Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder),
- Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder - Umsetzung der EU-Richtlinie durch die Bundesregierung in nationales Recht, in Kraft getreten am 19.11.2016.
Asidos schützt seine Mitarbeiter am Arbeitsplatz durch den COCOON, ein Gerät der Firma Centropix Global AG, das die Wirkung schädlicher Elektrosmogstrahlung auf den Körper neutralisiert und zugleich positive Frequenzen, die zum Beispiel die Konzentration fördern, aussendet.
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